DISCLAIMER - RECHTLICHE HINWEISE
Wichtige Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der ALBA plc & Co. KG an sämtliche Aktionäre der ALBA SE
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) der ALBA plc & Co. KG (die „Bieterin“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem deutschen Börsengesetz („BörsG“) an die Aktionäre der ALBA SE („ALBA“) enthält.
Aktionäre der ALBA werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen betreffend das Delisting-Angebot weitergeleitet zu werden.
Am 25.09.2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der ALBA („ALBA-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen des Delisting-Angebots alle von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der ALBA („ALBA-Aktien“) zu erwerben.
Auf dieser Internetseite finden Sie die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 25.09.2024 zur Abgabe des Delisting-Angebots, die Angebotsunterlage der Bieterin - sobald die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat - (die „Angebotsunterlage“), die fortlaufenden Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG, sowie weitere veröffentlichungspflichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALBA. Das Delisting-Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Anlegern und Inhabern von ALBA-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“), des BörsG und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“). Das Delisting-Angebot wird nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, des BörsG und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten unterbreitet. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien an einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots ALBA-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (falls und soweit diese anwendbar sind) erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, soweit erforderlich, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, z. B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Delisting-Angebots für die Gesellschaft, die verbleibenden Aktionäre der Gesellschaft oder zukünftiger Finanzergebnisse der Gesellschaft, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
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